Der Traum von der eigenen Piste hinterm Haus:



Liebe Minimumflieger, leider sind wir nicht in Frankreich oder anderen Ländern, wo eine Zustimmung des Grundstückseigner zur legalität führt, wenn man ein passendes Flurstück hat, auf dem hindernisfreie An- und Abflüge möglich sind. Deutschland ist zu dicht besiedelt als dass man derart frei über Fußstarts verfügen darf.
Aber ein geringer Verwaltungsaufwand und die Begehung mit Sachverständigen bietet hier Einhalt von unseren geliebten Gesetzen. Nicht zuletzt sind vielleicht in manchen Fällen gar die positive Emotion, vor der eigenen Tür zu starten weitaus höher als die wirklichen Gegebenheiten, die für einen sicheren An- und Abflug sprechen. Aber wer ernsthaft plant, sollte den kleinen Schritt in die legale Richtung nicht scheuen. Auch wenn dafür diverse Schreibkram, Gebühren und Telefonate fällig werden. Wie hoch die sind und mit welchen Auflage all dies verbunden ist klärt man am besten direkt mit dem DULV ab.